9.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 305/21
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 3. Juli 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal [England & Wales] [Civil Division] Vereinigtes Königreich) — Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs/The Chancellor, Masters and Scholars of the University of Cambridge
(Rechtssache C-316/18) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Verwaltungsgebühren für einen Stiftungsfonds, der Investitionen tätigt, um die Kosten aller Ausgangsumsätze des Steuerpflichtigen zu decken - Gemeinkosten)
(2019/C 305/26)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs
Beklagte: The Chancellor, Masters and Scholars of the University of Cambridge
Tenor
Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger, der sowohl mehrwertsteuerpflichtige als auch mehrwertsteuerbefreite Tätigkeiten ausübt, Schenkungen und Stiftungen, die er erhält, investiert, indem er sie in einem Fonds anlegt, und die Erträge aus diesem Fonds verwendet, um die Kosten aller dieser Tätigkeiten zu decken, nicht berechtigt ist, die auf die Kosten dieser Anlage entfallende Vorsteuer als Gemeinkosten abzuziehen.
(1) ABl. C 249 vom 16.7.2018.