6.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/15
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. März 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Cour administrative d'appel de Nancy — Frankreich) — Ministre de l‘Action et des Comptes publics/Herrn und Frau Raymond Dreyer
(Rechtssache C-372/18) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit - Verordnung [EG] Nr. 883/2004 - Art. 3 - Sachlicher Geltungsbereich - Abgaben auf Einkünfte aus dem Vermögen einer in Frankreich wohnenden Person, die in der schweizerischen Sozialversicherung versichert ist - Abgaben, die für die Finanzierung zweier von der französischen nationalen Solidaritätskasse für Eigenständigkeit verwaltete Leistungen verwendet werden - Unmittelbare und hinreichend relevante Verbindung zu bestimmten Zweigen der sozialen Sicherheit - Begriff der Leistung der sozialen Sicherheit - Individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit des Antragstellers - Berücksichtigung der Mittel des Antragstellers bei der Berechnung der Höhe der Leistungen)
(2019/C 155/19)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour administrative d’appel de Nancy
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ministre de l’Action et des Comptes publics
Beklagte: Herrn und Frau Raymond Dreyer
Tenor
Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist dahin auszulegen, dass Leistungen wie die individuelle Beihilfe zur Eigenständigkeit und die Leistung zum Ausgleich einer Behinderung zum Zweck ihrer Einstufung als „Leistungen der sozialen Sicherheit“ im Sinne dieser Bestimmung als ohne jede individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit des Empfängers gewährt anzusehen sind, da dessen Mittel allein zum Zweck der Berechnung des tatsächlichen Betrags dieser Leistungen auf der Grundlage objektiver und gesetzlich festgelegter Kriterien berücksichtigt werden.
(1) ABl. C 285 vom 13.8.2018.