25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/17
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 26. September 2019 – Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-556/18) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Wasserpolitik - Richtlinie 2000/60/EG - Art. 13 Abs. 1 und 7 sowie Art. 15 Abs. 1 - Fehlende Erstellung, Veröffentlichung und Mitteilung an die Europäische Kommission von überprüften und aktualisierten Bewirtschaftungsplänen für die Flussgebietseinheiten von Lanzarote, Fuerteventura, Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, La Palma und El Hierro (Spanien) - Art. 14 - Fehlende Information und Anhörung der Öffentlichkeit über die Überprüfung und Aktualisierung)
(2019/C 399/19)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve und S. Pardo Quintillán)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: M. J. García-Valdecasas Dorrego)
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 7 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1, Art. 14 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik in der durch die Richtlinie 2013/64/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 geänderten Fassung verstoßen, dass es die Information und Anhörung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten von Lanzarote, Fuerteventura, Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, La Palma und El Hierro nicht fristgerecht durchgeführt hat und die Überprüfung und Aktualisierung dieser Bewirtschaftungspläne nicht fristgerecht vorgenommen, veröffentlicht und der Europäischen Kommission mitgeteilt hat.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 381 vom 22.10.2018.
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