5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/16
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 6. September 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Central Administrativo Sul — Portugal) — Fazenda Pública/Carlos Manuel Patrício Teixeira, Maria Madalena da Silva Moreira Patrício Teixeira
(Rechtssache C-184/18) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Direkte Besteuerung - Art. 18 AEUV - Diskriminierungsverbot - Art. 63, 64 und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Höhere Steuerbelastung von Wertzuwächsen aus unbeweglichem Vermögen bei Gebietsfremden - Beschränkungen des Kapitalverkehrs mit dritten Ländern))
(2018/C 399/22)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Central Administrativo Sul
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Fazenda Pública
Beklagte: Carlos Manuel Patrício Teixeira, Maria Madalena da Silva Moreira Patrício Teixeira
Tenor
Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, nach der die Wertzuwächse, die bei der Veräußerung einer in diesem Mitgliedstaat belegenen Immobilie durch einen Drittstaatsangehörigen entstehen, einer höheren Steuerbelastung unterliegen als die Wertzuwächse, die ein in diesem Mitgliedstaat Ansässiger bei einem gleichartigen Vorgang erzielt, stellt eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die vorbehaltlich der Überprüfung durch das vorlegende Gericht nicht unter die Ausnahme in Art. 64 Abs. 1 AEUV fällt und nicht mit den in Art. 65 Abs. 1 AEUV genannten Gründen gerechtfertigt werden kann.
(1) ABl. C 182 vom 28.5.2018.
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