26.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 288/6
Beschluss des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 4. Juni 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte — Italien) — Consorzio Nazionale Servizi Società Cooperativa (CNS)/Gruppo Torinese Trasporti Gtt SpA
(Rechtssache C-425/18) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. d - Ausschlussgründe - Schwere berufliche Verfehlung - Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln)
(2019/C 288/06)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Consorzio Nazionale Servizi Società Cooperativa (CNS)
Beklagte: Gruppo Torinese Trasporti Gtt SpA
Beteiligte: Consorzio Stabile Gestione Integrata Servizi Aziendali GISA, La Lucente SpA, Dussmann Service Srl, So.Co.Fat. SC
Tenor
Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der des Ausgangsverfahrens in einer Auslegung entgegensteht, nach der vom Anwendungsbereich einer von einem Wirtschaftsteilnehmer „im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit“ begangenen „schweren Verfehlung“ einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln begründende Verhaltensweisen, die von der nationalen Kartellbehörde mit einer gerichtlich bestätigten Entscheidung festgestellt und geahndet worden sind, ausgeschlossen sind und es den öffentlichen Auftraggebern verwehrt ist, einen derartigen Verstoß im Hinblick auf einen etwaigen Ausschluss dieses Wirtschaftsteilnehmers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags eigenständig zu bewerten.
(1) ABl. C 399 vom 5.11.2018.