25.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/9
Beschluss des Gerichtshofs vom 30. Januar 2019 — Verein Deutsche Sprache e. V./Europäische Kommission
(Rechtssache C-440/18 P) (1)
((Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend eine Entscheidung der Europäischen Kommission zur optischen Neugestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont, die mit einer Beschränkung der Beschriftung allein auf die französische und die englische Sprache verbunden ist - Verweigerung des vollständigen Zugangs))
(2019/C 112/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Rechtsmittelführer: Verein Deutsche Sprache e. V. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Ehrhardt)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und F. Clotuche-Duvieusart)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.
2.
Der Verein Deutsche Sprache e. V. trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 294 vom 20.8.2018.
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