16.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 134/15
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Deutschland) eingereicht am 4. Januar 2018 — Strafverfahren gegen Detlef Meyn
(Rechtssache C-9/18)
(2018/C 134/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht Karlsruhe
Parteien des Ausgangsverfahrens
Angeklagter: Detlef Meyn
Vorlagefrage
Besteht die Anerkennungspflicht nach Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (1) — Dritte Führerschein-Richtlinie (im Folgenden: FS-RL) — auch nach dem ohne Fahreignungsprüfung erfolgten Umtausch eines Führerscheins durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, wenn der vorherige Führerschein nicht der Anerkennungspflicht unterliegt (hier: der vorherige von einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellte Führerschein beruhte seinerseits auf dem Umtausch eines Führerscheins eines Drittstaats, Artikel 11 Absatz 6 Satz 3 FS-RL)?
(1) ABl. L 403, S. 18.
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