Rechtssache C-186/18: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 9. März 2018 — José Cánovas Pardo S.L./Club de Variedades Vegetales Protegidas
C2112018DE1310120180309DE0016131142
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 9. März 2018 — José Cánovas Pardo S.L./Club de Variedades Vegetales Protegidas
(Rechtssache C-186/18)2018/C 211/16Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Supremo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Revisionsklägerin: José Cánovas Pardo S.L.
Revisionsbeklagter: Club de Variedades Vegetales Protegidas
Vorlagefragen
1.
Kann Art. 96 der Verordnung Nr. 2100/94 ( 1 ) dahin ausgelegt werden, dass die Klagen nach Art. 94 und 95 der Verordnung immer verjährt sind, obwohl die Verletzungshandlungen bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung andauerten, wenn nach Erteilung des Sortenschutzes ab dem Zeitpunkt, zu dem der Inhaber der Rechte von der Handlung und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat, mehr als drei Jahre vergangen sind?
2.
Falls Frage 1 verneint wird: Ist davon auszugehen, dass gemäß Art. 96 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 die Verjährung nur für die konkreten Verletzungshandlungen gilt, die außerhalb der Frist von drei Jahren begangen wurden, aber nicht für die während der letzten drei Jahre begangenen Handlungen?
3.
Falls Frage 2 bejaht wird: Könnten in diesem Fall die Unterlassungsklage und die Schadensersatzklage nur in Bezug auf diese während der letzten drei Jahre begangenen Handlungen Erfolg haben?
( 1 ) Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. 1994, L 227, S. 1).
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