5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/18
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte (Italien), eingereicht am 28. Juni 2018 — Consorzio Nazionale Servizi Società Cooperativa (CNS)/Gruppo Torinese Trasporti Gtt SpA
(Rechtssache C-425/18)
(2018/C 399/25)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Consorzio Nazionale Servizi Società Cooperativa (CNS)
Beklagter: Gruppo Torinese Trasporti Gtt SpA
Vorlagefrage
Stehen zum einen Art. 53 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 54 Abs. 4 der Richtlinie 2004/17/EG (1) und zum anderen Art. 45 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/18/EG (2) einer Regelung wie der des Art. 38 Abs. 1 Buchst. f des Decreto Legislativo n. 163/2006 (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 163/2006) der Italienischen Republik in seiner Auslegung durch die nationale Rechtsprechung entgegen, wonach vom Anwendungsbereich einer von einem Wirtschaftsteilnehmer „in Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeit begangenen“ sogenannten „schweren Verfehlung“ einen Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften begründende Verhaltensweisen ausgeschlossen sind, die von der nationalen Kartellbehörde mit einer gerichtlich bestätigten Entscheidung festgestellt und geahndet worden sind, und wonach auf diese Weise öffentlichen Auftraggebern von vornherein verwehrt ist, derartige Verstöße im Sinne eines möglichen, aber nicht obligatorischen Ausschlusses dieses Wirtschaftsteilnehmers von einer Vergabe eines öffentlichen Auftrags eigenständig zu bewerten?
(1) Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. 2004, L 134, S. 1).
(2) Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. 2004, L 134, S. 114).
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