5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/21
Rechtsmittel der Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Mai 2018 in der Rechtssache T-283/15, Esso Raffinage gegen Europäische Chemikalienagentur, eingelegt am 18. Juli 2018
(Rechtssache C-471/18 P)
(2018/C 399/29)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: P. Klappich und C. Schmidt, Rechtsanwälte)
Andere Verfahrensbeteiligte: Esso Raffinage, Europäische Chemikalienagentur, Französische Republik, Königreich der Niederlande
Anträge der Rechtsmittelführerin
Die Rechtsmittelführerin beantragt ,
—
das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2018 in der Rechtssache T-283/15 aufzuheben;
—
die Klage abzuweisen;
—
die Klägerin zur Tragung der Kosten vor dem Gerichtshof und dem Gericht zu verurteilen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf folgende Rechtsmittelgründe:
Die Rechtsmittelführerin rügt erstens, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen habe, indem es dem Brief mit dem Betreff „Nichtentsprechungserklärung im Anschluss an eine Dossierbewertung nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006“, den die ECHA an das fran-zösische Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung, Transport und Wohnungswe-sen am 1. April 2015 (im Folgenden: „Brief“) versendete, rechtliche Bedeutung beimaß und diesen als Akt qualifizierte, der mit einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV an-gefochten werden kann.
Die Rechtsmittelführerin rügt zweitens, dass das Gericht in rechtsfehlerhafter Weise Art. 42 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (1) herangezogen und Art. 22 Abs. 2 REACH-Verordnung übersehen habe.
Drittens teilt die Rechtsmittelführerin die Ansicht des Gerichts zur generellen Kompetenzvertei-lung zwischen Mitgliedstaaten und ECHA, wonach ECHA allein die Kompetenz habe, über die Übereinstimmung von Registrierungsinformationen mit den REACH-Anforderungen zu entscheiden, nicht.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, ABl. L 396, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy