26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/7
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Opolu (Polen), eingereicht am 24. Juli 2018 — Profi Credit Polska S.A. mit Sitz in Bielsko-Biała/OH
(Rechtssache C-483/18)
(2018/C 427/11)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Okręgowy w Opolu
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerin: Profi Credit Polska S.A. mit Sitz in Bielsko-Biała
Berufungsbeklagte: OH
Vorlagefrage
Sind die Bestimmungen der Richtlinie 93/13/EWG vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (1), insbesondere Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1, sowie die Bestimmungen der Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (2), insbesondere Art. 22 Abs. 3, dahin auszulegen, dass sie einem Verständnis von Art. 10 in Verbindung mit Art. 17 des Wechselgesetzes (prawo wekslowe) vom 28. April 1936 entgegenstehen, wonach ein Gericht nicht von Amts wegen tätig werden darf, wenn es aufgrund von Materialien, die nicht von den Parteien der Rechtssache stammen, der festen und begründeten Überzeugung ist, dass der Vertrag, auf dem das Grundverhältnis beruht, zumindest teilweise unwirksam ist, und der Kläger seinen Anspruch aus einem blanko ausgestellten eigenen Wechsel geltend macht, während der Beklagte keine Einwände erhebt und untätig bleibt?
(1) ABl. 1993, L 95, S. 29.
(2) ABl. 2008, L 133, S. 66.
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