5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/23
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 27. Juli 2018 — ZW/Deutsche Lufthansa AG
(Rechtssache C-498/18)
(2018/C 399/31)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Supremo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: ZW
Rechtsmittelgegnerin: Deutsche Lufthansa AG
Vorlagefragen
1.
Kann die in Art. 35 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal aufgestellte Zweijahresfrist für die Erhebung der Klage unterbrochen oder gehemmt werden?
2.
Lässt die Bestimmung in Art. 35 Abs. 2 des Übereinkommens von Montreal, wonach sich „[d]ie Berechnung der Frist … nach dem Recht des angerufenen Gerichts [richtet]“, die Annahme zu, dass eine Bestimmung des nationalen Rechts über den Beginn des Laufs der Frist Vorrang haben kann vor der allgemeinen Vorschrift in Art. 35 Abs. 1, nach der die Frist mit der Ankunft am Bestimmungsort zu laufen beginnt?
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