10.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 445/4
Rechtsmittel, eingelegt am 13. August 2018 von der Outsource Professional Services Ltd gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache T-340/16, Flatworld Solutions Pvt Ltd/Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
(Rechtssache C-528/18 P)
(2018/C 445/05)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Professional Services Ltd (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Kempter)
Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Flatworld Solutions Pvt. Ltd
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache T-340/16 aufzuheben;
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. April 2016 in der Sache R 611/2015-4 zu bestätigen;
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der Flatworld Solutions Pvt. Ltd die Kosten einschließlich der der Unionsmarkeninhaberin/-rechtsnachfolgerin/Rechtsmittelführerin notwendigerweise entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das Rechtsmittel ist auf den Verstoß des Gerichts gegen das Unionsrecht gestützt, und zwar Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (1) des Rates über die Gemeinschaftsmarke, zuletzt geändert durch die Verordnung 2015/2424 (2) des Rates.
Das Gericht habe dadurch einen Rechtsfehler begangen, dass es entschieden habe, dass die Unionsmarkeninhaberin/-rechtsnachfolgerin bösgläubig gehandelt habe, als sie die Eintragung der Marke Nr. 006035547 beantragt habe. Das Gericht habe den Begriff der Bösgläubigkeit falsch ausgelegt. Die Benutzung eines beschreibenden Ausdrucks zur Beschreibung eines Geschäfts habe nichts Unehrliches oder Unethisches. Daher sei die Eintragung als Marke nicht bösgläubig erfolgt.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).
(2) Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren (ABl. 2015, L 341, S. 21).
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