17.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 455/20
Rechtsmittel, eingelegt am 10. September 2018 von HF gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 29. Juni 2018 in der Rechtssache T-218/17, HF/Parlament
(Rechtssache C-570/18 P)
(2018/C 455/29)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: HF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)
Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2018 in der Rechtssache T-218/17 aufzuheben
und infolgessen
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ihren im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben und somit
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die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 30. Juni 2016 aufzuheben, mit der ihr Beistandsantrag zurückgewiesen wurde,
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den Rechtsmittelgegner zum Ersatz ihres immateriellen Schadens zu verurteilen, der nach billigem Ermessen auf 90 000 Euro festgesetzt wird, und
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den Rechtsmittelgegner zur Tragung der gesamten Kosten beider Rechtszüge zu verurteilen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
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Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör — Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 Buchst. a der Charta
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Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 der Charta — Verfälschung des Vorbringens der Rechtsmittelführerin — Verstoß des Gerichts im ersten Rechtszug gegen seine Begründungspflicht
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Verstoß gegen Art. 31 Abs. 1 der Charta — Verstoß gegen Art. 12a Abs. 1 und 3 sowie Art. 24 des Statuts
Des Weiteren wendet sich die Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung des Gerichts im ersten Rechtszug, ihren Schadensersatzantrag mangels Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zurückzuweisen.