11.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 54/12
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d’instance d’Aulnay-Sous-Bois (Frankreich), eingereicht am 3. Dezember 2018 — LC, MD/easyJet Airline Co. Ltd
(Rechtssache C-756/18)
(2019/C 54/15)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal d’instance d’Aulnay-Sous-Bois
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: LC, MD
Beklagte: easyJet Airline Co. Ltd
Vorlagefragen
Ist Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (1) (im Folgenden: Verordnung Nr. 261/2004) dahin auszulegen, dass die Fluggäste sich nur dann auf die Bestimmungen der Verordnung berufen können, wenn sie beweisen, dass sie sich zur Abfertigung eingefunden haben?
Falls die Frage bejaht wird: Steht Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 einem System einer einfachen Vermutung entgegen, nach dem die Bedingung des sich zur Abfindung Einfindens des Fluggastes als erfüllt angesehen wird, wenn dieser über eine vom ausführenden Luftfahrtunternehmen akzeptierte und registrierte Buchung im Sinne von Art. 2 Buchst. g verfügt?
(1) ABl. 2004, L 46, S. 1.