8.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 230/35
Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2019 — Zweirad-Center Stadler/EUIPO — Triumph Designs (Triumph)
(Rechtssache T-12/18) (1)
(Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke Triumph - Ältere Unionswortmarke TRIUMPH - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Übereinstimmung der Zeichen - Durch Benutzung erlangte erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)
(2019/C 230/43)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Zweirad-Center Stadler GmbH (Regensburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt P. Ruess und Rechtsanwältin A. Doepner-Thiele, dann Rechtsanwalt P. Ruess)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka und H. O’Neill)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Triumph Designs Ltd (Swadlincote, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, QC)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. November 2017 (Sache R 665/2017-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Triumph Designs und Zweirad-Center Stadler
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Zweirad-Center Stadler GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstanden sind.
3.
Die Triumph Designs Ltd trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 72 vom 26.2.2018.
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