27.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 182/31
Urteil des Gerichts vom 4. April 2019 — Rodriguez Prieto/Kommission
(Rechtssache T-61/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Sache „Eurostat“ - Nationales Strafverfahren Einstellung - Beistandsersuchen - Hinweisgeber - Unschuldsvermutung - Schadensersatzklage und Aufhebungsklage)
(2019/C 182/35)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Amador Rodriguez Prieto (Steinsel, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, T. Martin und R. Garcia-Valdecasas y Fernandez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Mongin und R. Striani)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden, die der Kläger angeblich erlitten hat, hilfsweise auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 28. März 2017, mit der ein Beistandsersuchen des Klägers abgelehnt wurde.
Tenor
1.
Die Anträge auf Schadensersatz werden zurückgewiesen.
2.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 28. März 2017 über die Ablehnung eines Beistandsersuchens von Herrn Amador Rodriguez Prieto wird aufgehoben.
3.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Rodriguez Prieto.
(1) ABl. C 134 vom 16.4.2018.