4.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 82/54
Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018 — CN/Parlament
(Rechtssache T-76/18) (1)
((Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten - Art. 24 des Statuts - Antrag auf Beistand - Art. 12a des Statuts - Mobbing - Beratender Ausschuss für Beschwerden von akkreditierten parlamentarischen Assistenten über Mitglieder des Europäischen Parlaments wegen Belästigung und für die Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz - Entscheidung, den Antrag auf Beistand abzulehnen - Recht auf Anhörung - Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens - Weigerung, die Stellungnahme des beratenden Ausschusses und die Protokolle der Zeugenvernehmungen zu übermitteln - Weigerung des beklagten Organs, einer vom Gericht angeordneten Beweiserhebung Folge zu leisten))
(2019/C 82/64)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz und Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: D. Boytha und E. Taneva)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments vom 20. März 2017, mit der dessen zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde den Antrag des Klägers auf Beistand vom 13. Februar 2013 abgelehnt hat, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der ihm entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 20. März 2017, mit der dessen zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde den Antrag von CN auf Beistand vom 13. Februar 2013 abgelehnt hat, wird aufgehoben.
2.
Das Parlament wird verurteilt, zum Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens 8 500 Euro an CN zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Das Parlament trägt die Kosten.
(1) ABl. C 134 vom 16.4.2018.
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