8.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 230/37
Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2019 — Stamatopoulos/ENISA
(Rechtssache T-99/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - Stellenausschreibung - Ernennung auf die Stelle eines Referatsleiters - Ablehnung einer Bewerbung - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung - Transparenz - Haftung)
(2019/C 230/46)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Grigorios Stamatopoulos (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (Prozessbevollmächtigte: A. Ryan im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der ENISA vom 25. Juli 2017, mit der die Bewerbung des Klägers für die Stelle des Leiters des Referats „Finanzen und Beschaffung“ abgelehnt wurde, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge dieser Entscheidung entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Grigorios Stamatopoulos trägt die Kosten.
(1) ABl. C 134 vom 16.4.2018.
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