2.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 295/26
Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2019 — Szegedi/Parlament
(Rechtssache T-135/18) (1)
(Institutionelles Recht - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - Reisekosten - Kosten der parlamentarischen Assistenz - Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge - Verteidigungsrechte - Übermittlung der Beweismittel - Begründungspflicht - Tatsachenirrtum - Verhältnismäßigkeit)
(2019/C 295/33)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Kläger: Csanád Szegedi (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Bodó)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz, S. Seyr und B. Simon)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 30. November 2017, mit dem von dem Kläger ein diesem zu Unrecht für Reisekosten und für parlamentarische Assistenz gezahlter Betrag von 264 196,11 Euro zurückgefordert wurde, und der entsprechenden Belastungsanzeige vom 19. Dezember 2017
Tenor
1.
Der Beschluss des Generalsekretärs des Parlaments vom 30. November 2017, mit dem von Herrn Csanád Szegedi der Betrag von 264 196,11 Euro zurückgefordert wurde, und die entsprechende Belastungsanzeige vom 19. Dezember 2017 werden für nichtig erklärt, soweit sie Beträge betreffen, die für Reisekosten in der Höhe von 8 273,83 Euro gezahlt wurden.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Herr Szegedi und das Europäische Parlament tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 182 vom 28.5.2018.