5.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 263/44
Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2019 — De Esteban Alonso/Kommission
(Rechtssache T-138/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ehemalige Beamte - Untersuchung des OLAF - Sache „Eurostat“ - Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an die nationalen Justizbehörden - Keine vorherige Unterrichtung der möglicherweise betroffenen Beamten - Schäden, die durch das Verhalten des OLAF und der Kommission während des Verfahrens entstanden sein sollen - Immaterieller, körperlicher und materieller Schaden - Kausalzusammenhang)
(2019/C 263/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Fernando De Esteban Alonso (Saint-Martin-de-Seignanx, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Huglo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Striani und J. Baquero Cruz)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV auf Ersatz des immateriellen, körperlichen und materiellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, an Herrn Fernando De Esteban Alonso als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens den Betrag von 62 000 Euro zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten von Herrn De Esteban Alonso.
(1) ABl. C 190 vom 4.6.2018.
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