8.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 230/39
Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2019 — Lucchini/Kommission
(Rechtssache T-185/18) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Markt für Bewehrungsrundstahl in Form von Stäben oder Ringen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 65 KS nach Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 festgestellt wird - Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission - Ablehnung eines Antrags auf Rückzahlung der in Durchführung der teilweise für nichtig erklärten Entscheidung gezahlten Geldbuße - Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zum infolge der teilweisen Nichtigerklärung der Entscheidung wiedereröffneten Verwaltungsverfahren - Verteidigungsrechte - Inexistenter Rechtsakt - Außervertragliche Haftung - Verjährung)
(2019/C 230/48)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Lucchini SpA in AS (Piombino, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Belotti)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi, G. Conte und T. Vecchi)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 17. Januar 2018, mit dem der Antrag der Klägerin auf Rückzahlung der Geldbuße in Höhe von 14 350 000 Euro abgelehnt wurde, die mit der Entscheidung C(2009) 7492 final der Kommission vom 30. September 2009 betreffend einen Verstoß gegen Art. 65 des EGKS-Vertrags gemäß Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/37.956 — Bewehrungsrundstahl, Neuentscheidung) gegen sie verhängt wurde, sowie des Schreibens der Kommission vom 9. März 2018, mit dem der Antrag der Klägerin auf Zulassung zum in dieser Sache wiederaufgenommenen Verfahren abgelehnt wurde, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch den Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entstanden sein soll, den die Kommission in dem Verfahren begangen habe, das zu der genannten Entscheidung geführt habe
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Lucchini SpA in AS trägt die Kosten.
(1) ABl. C 161 vom 7.5.2018.
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