15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/50
Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2019 — Pozza/Parlament
(Rechtssache T-216/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts - Ort der Ausübung der hauptberuflichen Tätigkeit - Übernahme durch ein anderes Organ - Entscheidung, die Auslandszulage nicht mehr zu gewähren - Zuständigkeit - Vertrauensschutz)
(2019/C 139/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Geoffray Pozza (Waldbillig, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: J. Van Pottelberge und M. Windisch)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung vom 8. Juni 2017, mit der das Parlament dem Kläger die Auslandszulage von seinem Dienstantritt an nicht mehr gewährt
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Geoffray Pozza trägt die Kosten.
(1) ABl. C 211 vom 18.6.2018.