21.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 357/30
Urteil des Gerichts vom 10. September 2019 – DK/EAD
(Rechtssache T-217/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - Strafrechtliche Verurteilung - Sanktion der Einbehaltung eines Teilbetrags des Ruhegehalts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht - Mildernde Umstände - Haftung)
(2019/C 357/36)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: DK (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und R. Spac)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des EAD vom 23. Mai 2017, gegen den Kläger eine Disziplinarstrafe zu verhängen, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger wegen der Beeinträchtigung seiner Verteidigungsrechte durch den EAD im Rahmen des gegen ihn vor den belgischen Gerichten eingeleiteten Strafverfahrens entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
DK trägt die Kosten.
(1) ABl. C 211 vom 18.6.2018.