29.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 255/42
Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2019 — Bernaldo de Quirós/Kommission
(Rechtssache T-273/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarordnung - Handlungen, die dem Ansehen des öffentlichen Dienstes abträglich sind - Verwaltungsuntersuchung - Beauftragung des IDOC - Grundsatz der Unparteilichkeit - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Verteidigungsrechte - Disziplinarverfahren - Grundsatz der Waffengleichheit - Disziplinarstrafe des Verweises - Verhältnismäßigkeit - Immaterieller Schaden)
(2019/C 255/54)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Belén Bernaldo de Quirós (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid, B. Mongin und R. Striani)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 6. Juli 2017 über die Verhängung der Strafe des Verweises gegen die Klägerin gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs IX des Statuts der Beamten der Europäischen Union und erforderlichenfalls der Entscheidung vom 31. Januar 2018 über die Zurückweisung der von der Klägerin gegen die genannte Entscheidung eingelegten Beschwerde sowie zum anderen auf Ersatz des von der Klägerin infolge dieser Entscheidungen angeblich erlittenen Schadens
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Frau Belén Bernaldo de Quirós trägt die Kosten.
(1) ABl. C 240 vom 9.7.2018.