25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/52
Urteil des Gerichts vom 12. September 2019 – XI/Kommission
(Rechtssache T-528/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Berufskrankheit - Mobbing - Antrag auf Beistand - Ablehnung des Antrags - Gesundheitsdaten enthaltende Antwort auf die Beschwerde - Ärztliche Schweigepflicht - Antrag auf Löschung dieser Daten - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Recht auf Schutz der Privatsphäre - Verantwortlichkeit)
(2019/C 399/63)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: XI (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid, B. Mongin und R. Striani)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 25. Mai 2018 (Beschwerdesache R/56/18), mit der die Beschwerde der Klägerin gegen die Zurückweisung ihres auf Art. 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union gestützten Antrags auf Beistand zurückgewiesen wurde, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin erlitten haben soll
Tenor
1.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, an XI einen Betrag von 2 500 Euro zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 408 vom 12.11.2018.
Full & Egal Universal Law Academy