25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/54
Urteil des Gerichts vom 11. September 2019 – YL/Kommission
(Rechtssache T-545/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2017 - Entscheidung, den Kläger nicht mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in die Besoldungsgruppe AD 7 zu befördern - Art. 45 des Statuts - Art. 9 Abs. 3 des Anhangs IX des Statuts - Ermessensmissbrauch - Disziplinarstrafe)
(2019/C 399/65)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: YL (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Yon und B. de Lapasse)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Radu Bouyon und R. Striani, dann R. Radu Bouyon und B. Mongin)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV erstens auf Aufhebung der dem Personal der Kommission am 13. November 2017 mitgeteilten Entscheidung dieses Organs, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2017 nicht in die Besoldungsgruppe AD 7 zu befördern, zweitens auf Beförderung des Klägers in die Besoldungsgruppe AD 7 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 und drittens auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
YL trägt die Kosten.
(1) ABl. C 427 vom 26.11.2018.
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