3.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 436/51
Beschluss des Gerichts vom 3. Oktober 2018 — Pracsis und Conceptexpo Project/Kommission und EACEA
(Rechtssache T-33/18) (1)
((Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Beschwerde vor der Kommission - Rein bestätigender Rechtsakt - Klagefrist - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit))
(2018/C 436/73)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Pracsis SPRL (Brüssel, Belgien) und Conceptexpo Project (Wavre, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin, A Katsimerou und I. Rubene) und Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Prozessbevollmächtigte: zunächst H. Monet und A. Kisylyczko, dann H. Monet und N. Durand)
Gegenstand
Erstens Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 13. November 2017 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidungen der EACEA vom 17. Juli und 11. August 2017 und, „soweit erforderlich“, auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen der EACEA sowie ihrer „Entscheidung“, den Vertrag mit dem an die erste Stelle gesetzten Bieter zu schließen, soweit in diesen Entscheidungen das Angebot des Konsortium der Klägerinnen an die zweite Stelle im Kaskadensystem im Rahmen der Ausschreibung EACEA/2017/01 für die Organisation von Veranstaltungen und Werbemaßnahmen, überwiegend im Rahmen der audiovisuellen Industrie gesetzt worden ist, und zweitens Klage gemäß Art. 268 TFUE auf Ersatz des Schadens, den die Klägerinnen aufgrund dieser Entscheidungen erlitten haben sollen
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Pracsis SPRL und Conceptexpo Project tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).
(1) ABl. C 112 vom 26.3.2018.
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