28.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/14
Beschluss des Gerichts vom 6. September 2019 – Romańska/Frontex
(Rechtssache T-212/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter Vertrag - Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB - Kündigung - Kündigungsgründe - Zerstörung des Vertrauensverhältnisses - Diskriminierung und Mobbing - Antrag auf Schadensersatz - Offensichtliche Unzulässigkeit)
(2019/C 363/20)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Karolina Romańska (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tetkowska)
Beklagte: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Prozessbevollmächtigte: H. Caniard und S. Drew im Beistand der Rechtsanwälte J. Currall und G. Ostaszewski)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung vom 14. Juni 2017, mit der der Exekutivdirektor von Frontex in seiner Funktion als zum Abschluss von Einstellungsverträgen ermächtigte Behörde den Einstellungsvertrag der Klägerin mit einer Frist von acht Monaten gekündigt hat, sowie auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass Frontex sie diskriminiert und gemobbt habe, was im Endergebnis auf die Kündigungsentscheidung hinausgelaufen sei
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Frau Karolina Romańska trägt die Kosten.
(1) ABl. C 200 vom11.6.2018.
Full & Egal Universal Law Academy