17.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/51
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 2018 — PV/Kommission
(Rechtssache T-224/18 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Entscheidungen, die von der Kommission nach einer Entfernung aus dem Dienst getroffen werden - Disziplinarverfahren - Umsetzung - Setzung des Gehalts auf null - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsacheklage - Teilweise Unzulässigkeit - Keine Aussicht auf Erfolg - Fehlende Dringlichkeit))
(2018/C 328/69)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: PV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Casado García-Hirschfeld)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid, B. Mongin und R. Striani)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf zum einen Aussetzung der Vollziehung erstens des Disziplinarverfahrens CMS 13/087, zweitens des Disziplinarverfahrens CMS 17/025, drittens der Entscheidung, den Antragsteller wiederzuverwenden, und viertens der Entscheidung, das Gehalt des Antragstellers auf null zu setzen, sowie zum anderen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Antragsteller der Personalvereinigung „Génération 2004“ oder einer anderen Generaldirektion der Kommission zugewiesen wird
Tenor
1.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Disziplinarverfahrens CMS 13/087 ist erledigt.
2.
Im Übrigen wird der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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