4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/70
Beschluss des Gerichts vom 30. November 2018 — Front Polisario/Rat
(Rechtssache T-275/18) (1)
((Nichtigkeitsklage - Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits - Rechtsakt über den Abschluss - Fehlende Anwendbarkeit des Abkommens auf das Gebiet der Westsahara - Keine Klagebefugnis - Unzulässigkeit))
(2019/C 44/92)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Front populaire pour la libération de la Saguia el-Hamra et du Rio de oro (Front Polisario) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Devers)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. de Elera-San Miguel Hurtado und R. Liudvinaviciute-Cordeiro)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2018/146 des Rates vom 22. Januar 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl. 2018, L 26, S. 4)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Streithilfeanträge des Königreichs Spanien, der Französischen Republik und der Europäischen Kommission haben sich erledigt.
3.
Der Front populaire pour la libération de la Saguia el-Hamra et du Rio de oro (Front Polisario) trägt zusätzlich zu seinen eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.
4.
Der Front Polisario, der Rat, die Kommission, das Königreich Spanien und die Französische Republik tragen jeweils ihre eigenen im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 268 vom 30.7.2018.