27.8.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/39
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. Juni 2018 — Strabag Belgium/Parlament
(Rechtssache T-299/18 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Wartezeit - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Fumus boni iuris - Fehlende Dringlichkeit))
(2018/C 301/52)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Strabag Belgium (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schoups, K. Lemmens und M. Lahbib)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: P. López-Carceller, Z. Nagy und B. Simon)
Gegenstand
Antrag gemäß Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Parlaments vom 19. April 2018 über die Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 24. November 2017, mit dem das Angebot der Antragstellerin abgelehnt und der Auftrag hinsichtlich eines Rahmenvertrags über Generalunternehmerleistungen für die Gebäude des Parlaments in Brüssel (Belgien) (Ausschreibung 06/D 20/2017/M036) an fünf Bieter vergeben wurde
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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