11.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 54/20
Beschluss des Gerichts vom 28. November 2018 — Euronet Consulting/Kommission
(Rechtssache T-350/18) (1)
((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Zurückweisung des Angebots eines Bieters - Teilweise Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts - Änderungsentscheidung - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache))
(2019/C 54/34)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Euronet Consulting EWIV (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Peeters und R. van Cleemput)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà, T. Ramopoulos und A. Aresu)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die der Klägerin mit Schreiben vom 26. März 2018 mitgeteilt wurde, mit der das Angebot des Konsortiums, dessen Führerin die Klägerin ist, für das Los Nr. 2 im Rahmen der Ausschreibung EuropeAid/138778/DH/SER/MULTI mit dem Titel „Rahmenvertrag für Dienstleistungen zur Umsetzung der Außenhilfe 2018 (FWC SIEA 2018) 2017/S 128-260026“ abgelehnt und der Auftrag an zehn andere Bieter vergeben wurde
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.
(1) ABl. C 259 vom 23.7.2018.