24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/35
Beschluss des Gerichts vom 30. April 2019 — Promeco/EUIPO — Aerts (Platten)
(Rechtssache T-353/18) (1)
(Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Erledigung der Hauptsache)
(2019/C 213/36)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Promeco NV (Kortrijk, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Hartwig und A. von Mühlendahl)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: A. Folliard-Monguiral und H. O’Neill)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Aerts NV (Geel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Glas und T. Carmeliet)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. Februar 2018 (Sache R 459/2016-G) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Promeco NV und der Aerts NV
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Promeco NV trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
3.
Die Aerts NV trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 259 vom 23.7.2018.