15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/56
Beschluss des Gerichts vom 28. Februar 2019 — Gollnisch/Parlament
(Rechtssache T-375/18) (1)
(Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Arbeiten einer Delegation außerhalb der Union - Beschluss des Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu Japan - Liste der zur Teilnahme an einer interparlamentarischen Begegnung in Japan befugten Personen, die den Namen des Klägers nicht enthält - Rechtsbehelfsfrist - Verspätung - Nicht anfechtbare Handlung - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
(2019/C 139/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bruno Gollnisch (Villiers-le-Mahieu, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Bonnefoy-Claudet)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos und S. Alonso de León)
Gegenstand
Klage zum einen nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu Japan vom 20. März 2018, mit dem die Liste der zur Teilnahme an einer interparlamentarischen Begegnung in Japan befugten Personen festgelegt wurde, und hilfsweise auf Nichtigerklärung von zwei stillschweigenden Ablehnungsentscheidungen, sowie zum anderen nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge dieser Handlung entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Bruno Gollnisch trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments.
(1) ABl. C 364 vom 8.10.2018.
Full & Egal Universal Law Academy