15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/57
Beschluss des Gerichts vom 27. Februar 2019 — SFIE-PE/Parlament
(Rechtssache T-401/18) (1)
(Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Streik der Dolmetscher - Vom Europäischen Parlament erlassene Maßnahmen zur Dienstverpflichtung von Dolmetschern - Nicht anfechtbare Handlung - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)
(2019/C 139/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Syndicat des fonctionnaires internationaux et européens — Section du Parlement européen (SFIE-PE) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und E. Taneva)
Gegenstand
Klage nach den Art. 263 und 268 AEUV zum einen auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Generaldirektors für Personal des Parlaments vom 2. Juli 2018 über die Dienstverpflichtung von Dolmetschern und Konferenzdolmetschern für den 3. Juli 2018 sowie der späteren Beschlüsse des Generaldirektors für Personal des Parlaments über die Dienstverpflichtung von Dolmetschern und Konferenzdolmetschern für den 4., den 5., den 10. und den 11. Juli 2018 und zum anderen auf Verurteilung des Parlaments zur Wiedergutmachung des durch diese Beschlüsse verursachten immateriellen Schadens, der nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro festgesetzt wird
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Der Antrag des Rates der Europäischen Union auf Zulassung zur Streithilfe ist erledigt.
3.
Das Syndicat des fonctionnaires internationaux et européens — Section du Parlement européen (SFIE-PE) trägt die Kosten, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten, mit Ausnahme der durch den Antrag des Rates auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.
4.
Das SFIE-PE, das Europäische Parlament und der Rat tragen jeweils ihre eigenen durch den Antrag des Rates auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 364 vom 8.10.2018.
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