15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/57
Beschluss des Gerichts vom 28. Februar 2019 — eSlovensko Bratislava/Kommission
(Rechtssache T-460/18) (1)
(Nichtigkeitsklage - Öffentliche Aufträge - Aufrechnung von Forderungen - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)
(2019/C 139/59)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: eSlovensko Bratislava (Bratislava, Slowakei) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Fridrich)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Verheecke, J. Estrada de Solà und F. van den Berghe)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des im Schreiben der Kommission vom 22. Juni 2018 enthaltenen Beschlusses zur Einziehung eines Betrags von 229 711,16 Euro im Wege der Aufrechnung der von der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) an die Klägerin zu leistenden Zahlung mit einer Forderung der Kommission gegen eSlovensko
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 328 vom 17.9.2018.
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