29.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 255/43
Beschluss des Gerichts vom 11. Juni 2019 — Dickmanns/EUIPO
(Rechtssache T-538/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf bestimmte Zeit, der mit einer Auflösungsklausel versehen ist - Klausel, wonach der Vertrag endet, falls der Name des Bediensteten nicht in die Reserveliste eines Auswahlverfahrens aufgenommen wird - Rein bestätigender Rechtsakt - Klagefrist - Unzulässigkeit)
(2019/C 255/55)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Sigrid Dickmanns (Gran Alacant, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO vom 14. Dezember 2017 sowie — „soweit hierfür notwendig“ — auf Aufhebung seiner Entscheidungen vom 28. November 2013 und vom 4. Juni 2014, mit denen der Dienstvertrag der Klägerin zum 30. Juni 2018 beendet wurde, und zum anderen auf Ersatz des der Klägerin nach ihrem Vorbringen entstandenen Schadens
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Frau Sigrid Dickmanns trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem EUIPO entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 399 vom 5.11.2018.