11.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/63
Beschluss des Gerichts vom 10. Januar 2019 — LG Electronics/EUIPO — Beko (BECON)
(Rechtssache T-557/18) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung))
(2019/C 93/83)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: LG Electronics, Inc. (Seoul, Südkorea) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: D. Gája)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Beko plc (Watford, Vereinigtes Königreich)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Juli 2018 (Sache R 41/2018-5) zu einen Widerspruchsverfahren zwischen der Beko plc und der LG Electronics, Inc.
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die LG Electronics, Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstanden sind.
(1) ABl. C 399 vom 5.11.2018.