15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/58
Beschluss des Gerichts vom 27. Februar 2019 — Kayibanda und Sors/Kommission
(Rechtssache T-581/18) (1)
(Nichtigkeitsklage - Angebliche Diskriminierung zwischen europäischen Beamten und anderen Einwohnern des betreffenden Mitgliedstaats bei der Berechnungsmethode des Nettoeinkommens zur Festsetzung der Gebühren für bestimmte soziale Dienstleistungen - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Einstellung eines Beschwerdeverfahrens - Unterlassene Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens - Unzulässigkeit)
(2019/C 139/60)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Romuald Kayibanda (Luxemburg, Luxemburg), Julie Sors (Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Bove)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: D. Martin)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des im Schreiben der Kommission vom 27. Juli 2018 enthaltenen und den Klägern am 30. Juli 2018 zugestellten Beschlusses, mit dem diese das Verfahren über die Beschwerde der Kläger gegen die Stadt Luxemburg, den luxemburgischen Staat und die Cour administrative de Luxembourg (Verwaltungsgericht Luxemburg) eingestellt hat
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Romuald Kayibanda und Frau Julie Sors tragen die Kosten.
(1) ABl. C 408 vom 12.11.2018.
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