25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/60
Beschluss des Gerichts vom 17. Juni 2019 – BS/Parlament
(Rechtssache T-593/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Bescheid über die Änderung der Ruhegehaltsansprüche - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Erziehungszulage - Kind, das an einer schweren Krankheit leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - Tatsächlicher Unterhalt des Kindes - Art. 2 des Anhangs VII des Statuts - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Recht auf gute Verwaltung - Anfechtungsklage)
(2019/C 399/73)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BS (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Maes und J.-N. Louis)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: ursprünglich D. Boytha und T. Lazian, dann T. Lazian und C. González Argüelles)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung zum einen des Bescheides des Parlaments über die Änderung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers vom 10. August 2017 und zum anderen, „soweit erforderlich“, der Entscheidung über die Rückforderung der zu viel gezahlten Beträge von 1 589,16 Euro für die Monate September, Oktober und November 2017 und von 4 815,16 Euro, wie aus der Ruhegehaltsabrechnung des Klägers von Dezember 2017 hervorgeht.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
BS trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments.
(1) ABl. 2018 C 427 vom 26.11.2018.
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