4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/75
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. Oktober 2018 — ZE/Parlament
(Rechtssache T-603/18 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Beamte - Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten ohne Einbehalt der Bezüge - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Rufschädigung - Fehlende Dringlichkeit))
(2019/C 44/100)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: ZE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Yatagantzidis)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: J. Steele und V. Montebello-Demogeot)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV, die Vollziehung der Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments vom 25. September 2018, mit der der Antragsteller für einen befristeten Zeitraum ohne Einbehalt seiner Bezüge vorläufig seines Dienstes enthoben worden ist, auszusetzen sowie das Parlament zu verpflichten, ein weiteres „eventuelles Durchsickern von Informationen an die Medien“, in denen der Name des Antragstellers auftaucht, zu verhindern und nicht zu wiederholen und den Antragsteller aufzufordern, alle unter den Informationen, die die Kontrolleure gegebenenfalls bereits in seinem Büro zusammengetragen haben, befindlichen persönlichen Dateien zu entfernen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.