22.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/23
Beschluss des Gerichts vom 23. Mai 2019 — Fujifilm Recording Media/EUIPO — iTernity (d:ternity)
(Rechtssache T-609/18) (1)
(Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke d:ternity - Ältere Wortmarke iTernity - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung vor Klageerhebung - Hinfälligkeit der angefochtenen Entscheidung - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Teils unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
(2019/C 246/24)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Fujifilm Recording Media GmbH (Kleve, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Härer, C. Schultze, C. Weber, H. Ranzinger und C. Gehweiler)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: M. Fischer)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: iTernity GmbH (Freiburg, Deutschland)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Juli 2018 (Sache R 2324/2017-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen iTernity und Fujifilm Recording Media
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 445 vom 10.12.2018.