18.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/43
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 21. Januar 2019 — Pilatus Bank/EZB
(Rechtssache T-687/18 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2019/C 103/59)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Pilatus Bank plc (Ta’Xbiex, Malta) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. H. Behrends, M. Kirchner und L. Feddern)
Antragsgegnerin: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: E. Yoo, M. Puidokas und A. Karpf)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs einer in einer E-Mail vom 10. September 2018 enthaltenen Handlung der Europäischen Zentralbank, wonach die EZB verlangt hat, dass jede Mitteilung der Antragstellerin an die EZB durch die von der maltesischen Behörde für Finanzdienstleistungen ernannte Person oder mit der Zustimmung dieser Person zu erfolgen hat
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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