26.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/34
Klage, eingereicht am 17. Januar 2018 — CV/Kommission
(Rechtssache T-20/18)
(2018/C 112/44)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtenen Entscheidungen vom 15. und 20. März 2017 sowie vom 18. Oktober 2017 aufzuheben;
—
ihm einen Betrag von 1 475 Euro als Ersatz des entstandenen materiellen Schadens zuzüglich gesetzlicher Zinsen in Höhe von 2,25 % ab der Auszahlung dieser Summe, sonst ab dem Tag der Einreichung der Beschwerde oder ab dem Tag der Klageerhebung, sowie einen Betrag von 1 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden zuzusprechen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1.
Rechtsverstoß im Verwaltungsverfahren, auch vor dem Ärzteausschuss, das zum Erlass der streitigen Entscheidungen geführt hat, mit denen der Antrag auf Anerkennung der Krankheit des Klägers als Berufskrankheit abgelehnt und ihm bestimmte Kosten und Honorare der Mitglieder des Ärzteausschusses auferlegt worden seien.
2.
Offenkundiger Beurteilungsfehler eines Arztes in seinen Gutachten.
3.
Unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidungen.
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