12.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 94/33
Klage, eingereicht am 22. Januar 2018 — Marriott Worldwide/EUIPO — AC Milan (AC Milan)
(Rechtssache T-28/18)
(2018/C 094/44)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Marriott Worldwide Corp. (Bethesda, Maryland, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: A. Reid, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: AC Milan SpA (Mailand, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen „AC Milan“ mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 182 615 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. November 2017 in der Sache R 356/2017-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionsmarkenanmeldung für die beanstandeten Dienstleistungen zurückzuweisen;
—
dem EUIPO die ihr für diese Klage und aufgrund dieser Klage entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001.
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