26.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/37
Klage, eingereicht am 23. Januar 2018 — Pracsis und Conceptexpo Project/Kommission und EACEA
(Rechtssache T-33/18)
(2018/C 112/48)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Pracsis SPRL (Brüssel, Belgien) und Conceptexpo Project (Wavre, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagte: Europäische Kommission und Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
die Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
die angefochtenen Entscheidungen, soweit sie die Cecoforma als Zuschlagsempfängerin für den Rahmenvertrag der Ausschreibung EACEA/2017/01 bestimmen, sowie den zwischen der EACEA und der Cecoforma abgeschlossenen Vertrag für nichtig zu erklären;
—
die Europäische Kommission und die EACEA zu verurteilen, gesamtschuldnerisch einen Betrag in Höhe von einer Million Euro zur ungeteilten Hand an die Klägerinnen zu zahlen;
—
den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen drei Klagegründe geltend:
1.
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot;
2.
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;
3.
Verstoß gegen die Begründungspflicht und offensichtlicher Beurteilungsfehler.
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