23.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/52
Klage, eingereicht am 24. Januar 2018 — Autoridad Portuaria de Vigo/Kommission
(Rechtssache T-41/18)
(2018/C 142/69)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Autoridad Portuaria de Vigo (Vigo, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Costas Alonso)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Europäische Kommission zu verpflichten, in ihrer Eigenschaft als Hüterin der Verträge ihre Pflicht zur Überwachung der einheitlichen Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen durch sämtliche Mitgliedstaaten zu erfüllen, indem sie Maßnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Einfuhren von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittstaaten in allen Mitgliedstaaten treffen und die Vorschriften zur Regelung der diesbezüglichen Kontrollen harmonisieren möge;
—
konkret der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission die Durchführung einer vergleichenden Untersuchung über die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über die Einfuhren von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittstaaten in den Häfen von Vigo und Leixões (Portugal) aufzutragen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage bringt die Klägerin vor, dass die unterschiedliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Einfuhr von tiefgefrorenen und tiefgekühlten Fischerzeugnissen aus Drittstaaten eine Verfälschung der Wettbewerbsregeln und der gleichen Wettbewerbsbedingungen mit sich bringe, was letztlich zu einer Verzerrung des Binnenmarkts führe.
In dieser Hinsicht wird auch geltend gemacht, dass die Häfen eine Schlüsselrolle im Warenverkehr einnähmen, insbesondere in Bezug auf die Einfuhren von Fischerzeugnissen, von denen 76 % in den Häfen ankämen.
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