19.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/51
Klage, eingereicht am 29. Januar 2018 — Novenco Building & Industry/EUIPO — Novenco Ventilator (Beijing) (NOVENCO)
(Rechtssache T-45/18)
(2018/C 104/65)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Novenco Building & Industry A/S (Næstved, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Rasmussen)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Novenco Ventilator (Beijing) Co. Ltd (Peking, China)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Antragsteller der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke „NOVENCO“ mit Benennung der Europäischen Union / Internationale Registrierung Nr. 1 187 938 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. November 2017 in der Sache R 2354/2016-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, nämlich in Bezug auf die von der IR 1187938 erfassten Waren der Klasse 7;
—
dem EUIPO seine eigenen Kosten und die Kosten der anderen Beteiligten einschließlich der im Beschwerde- und im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001.
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