16.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 134/27
Klage, eingereicht am 13. Feburar 2018 — Husky CZ/EUIPO — Husky of Tostock (HUSKY)
(Rechtssache T-82/18)
(2018/C 134/39)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Husky CZ s.r.o. (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Lorenc)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Husky of Tostock Ltd (Woodbridge, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke HUSKY in den Farben blau, schwarz und weiß — Anmeldung Nr. 4 442 431
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Januar 2018 in der Sache R 812/2017-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Die Beschwerdekammer habe von der Klägerin vorgebrachte Argumente und Beweise nicht angemessen berücksichtigt und daher fehlerhaft geprüft, auf welche älteren Rechte der Widerspruch gestützt gewesen sei.
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